Sehr geehrte Steuerpflichtige, Damit die An- und Abmeldungen von Personal sowie die Meldungen an die Sozialversicherung (SGK) innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgen können, müssen uns die Daten der ein- oder austretenden Mitarbeiter rechtzeitig übermittelt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Verzögerungen Strafen nach sich ziehen können.